UNESCO - Immaterielles Kulturerbe

Anlässlich unseres 40-jährigen Bestehens wurde den Bisinger Nichthuldigern und Kirchamäusen am 13.05.2023 die Urkunde als immaterielles Kulturerbe übergeben. Außerdem wurden die Nichthuldiger und Kirchamäus in das bundesweite Verzeichnis „Schwäbisch-Alemannische Fastnacht“ eingetragen.
Das immaterielle Kulturerbe ist von lokaler und regionaler Bedeutung und umfasst rund 170 Kulturformen in ganz Deutschland. Die Brauchstumspflege verbindet, so bestätigt es die deutsche UNESCO, regionales Wissen, Kunsthandwerk und Kreativität und setzt Zeichen, diese Traditionen zu fördern und zu schützen.